


Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen (SiGeKo)
Wenn auf einer Baustelle Mitarbeiter mehrerer Gewerke tätig sind, ist der Bauherr gemäß der Baustellenverordnung (BaustellV) verpflichtet, eine Fachkraft für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) zu bestellen. Als SiGe-Koordinator unterstütze ich Sie dabei, die gesetzlichen Anforderungen zuverlässig zu erfüllen und die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.
Meine Aufgaben umfassen sowohl die Planungs- als auch die Ausführungsphase eines Bauprojekts. Gemäß § 3 der BaustellV definiere und koordiniere ich notwendige Maßnahmen zum Arbeitsschutz und überwache deren Einhaltung auf der Baustelle. Wichtig ist, dass die Bestellung eines geeigneten Koordinators den Bauherrn nicht von seiner eigenen Verantwortung befreit, für Sicherheit und Gesundheitsschutz zu sorgen – die Verantwortung bleibt geteilt.
Seit Inkrafttreten der Baustellenverordnung im Jahr 1999 sind Bauherren gesetzlich dazu verpflichtet, den Gesundheitsschutz aller auf der Baustelle beschäftigten Personen sicherzustellen. Doch viele Bauherren benötigen hierbei fachkundige Unterstützung – genau hier setze ich als qualifizierter SiGe-Koordinator an.
In meiner Rolle übernehme ich alle Aufgaben, die in der Arbeitsschutzrichtlinie „Arbeitsschutz auf Baustellen“ (RAB 30) beschrieben sind. Diese Richtlinie gibt den Stand der Technik in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder und wird laufend aktualisiert, um den Entwicklungen im Arbeitsschutz gerecht zu werden. Auch wenn die RAB in Fachkreisen teils als unzureichend diskutiert wird, ist ihre Anwendung in der Praxis erforderlich und stellt sicher, dass aktuelle Standards berücksichtigt werden.
Pflichten und Verantwortung des Bauherrn
Ein Bauherr, der mich als SiGe-Koordinator beauftragt, stellt sicher, dass die „Allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes“ gemäß § 4 des Arbeitsschutzgesetzes auf seiner Baustelle umgesetzt werden. Als SiGe-Koordinator verfüge ich zwar grundsätzlich nicht über ein Weisungsrecht gegenüber den Bauunternehmen, jedoch habe ich im Falle einer unmittelbaren Gefahr das Recht und die Pflicht, unverzüglich Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen.
Fachkompetenz und Qualifikation
Meine Qualifikation entspricht den Vorgaben der RAB 30, die eine spezielle Ausbildung und Erfahrung voraussetzen, um die komplexen Anforderungen des SiGe-Koordinatoren erfüllen zu können. Bauherren, die nicht über das erforderliche Fachwissen verfügen, können diese Aufgabe nicht selbst übernehmen und benötigen daher eine fachkundige Unterstützung.
Ihr verlässlicher Partner für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
Setzen Sie auf einen erfahrenen Partner, der Sie dabei unterstützt, Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Ihrer Baustelle konsequent und nachhaltig umzusetzen. Mit meiner Unterstützung erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern sorgen auch für eine sichere und produktive Arbeitsumgebung für alle Beteiligten.